Steuererleichterungen

Stolze Industriemeister nach bestandener Prüfung

Was kann bei der Steuer alles angesetzte werden?

Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung angeben:

  • Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
  • Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft
  • Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel
  • Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial
  • Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen

Eine Höchstgrenze gibt es nicht.